Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß, Vertragsinhalt

1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen, falls der Besteller nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung dem widerspricht.

1.2. Telefonische oder mündliche Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3. Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen bestätigt sind. Unser Angebot behält 7 Tage Gültigkeit. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Aufmaßen und anderen Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

2. Vorzeitige Kündigung

2.1. Kündigt der Besteller den Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so werden für die Planung, Arbeitsvorbereitungen sowie entgangenen Gewinn 40% der Auftragssumme ohne besondere Nachweise berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

2.2. Bei fortgeschrittenen Verhandlungen mit Projektierungsarbeiten und Zuarbeiten über das normale Maß hinaus behalten wir uns das Recht vor, im Nichtauftragsfall die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

2.3. Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen:

a) wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB)
b) wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät.

3. Preise

3.1. Es gilt im Zweifel die schriftlich vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen einer Vertragspartei sind bei Lieferungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen nach frühestens zwei Monaten – gerechnet vom Vertragsabschluss – Verhandlungen über eine angemessene Preisanpassung durchzuführen, wenn

a) die Preise für das benötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Änderungen insgesamt um mehr als 5% steigen oder fallen oder
b) die gesetzliche Mehrwertsteuer eine Änderung erfährt.

3.2. Vom Besteller gewünschte Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeiten werden mit den tariflichen Zuschlägen berechnet.

4. Umfang der Lieferpflichten

Wir behalten uns das Recht vor, geringfügige Änderungen, die die beabsichtigte Verwendung der zu liefernden Ware nicht beeinträchtigen, während der Lieferzeit vorzunehmen.

5. Lieferzeiten

5.1. Der Besteller kann unter der Voraussetzung des § 323 BGB nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat.

5.2. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung setzen voraus, dass die Verzögerung auf unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zurückgeht.

6. Anlieferung, Übergabe und Gefahrübergang

6.1. Grundsätzlich ist die Ware vom Kunden ab Werk abzuholen.

6.2. Ist eine Versendung der Ware durch uns gesondert vereinbart, so erfolgt diese auf Rechung und Gefahr des Bestellers, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6.3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

6.4. Kann der Gegenstand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist.

6.5. Bei Versand von Waren versichern wir diese nur, wenn dies der Besteller auf seine Kosten rechtzeitig vor Versendung schriftlich verlangt.

7. Zahlung

7.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich bei Warenübergabe fällig. Warenübergabe erfolgt Zug um Zug gegen bankbestätigten Scheck oder Barzahlung, es sei denn, aus der Rechnung ergibt sich ein anderes Zahlungsziel. Eventuelle Skonti ergeben sich ebenfalls aus der Rechnung. Skonti werden nur dann gewährt, wenn der Besteller gegenüber dem Auftragnehmer nicht mit der Zahlung anderer Verbindlichkeiten in Verzug ist. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Banküberweisungen gilt der Zeitpunkt der Gutschrift bei unserer Bank als Tag der Zahlung.

7.2. Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen wenn notwendig gesondert zu vereinbaren.

7.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als nach dem Zahlungstermin gemäß 7.1. geleistet, so können für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, ohne dass es eines Nachweises über die Höhe der tatsächlich angefallenen Zinsen bedarf. Bei Nachweis von höheren Kosten können diese geltend gemacht werden.

7.4. Die Zurückzahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungsansprüchen ist ausgeschlossen, falls sie von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden oder der Gegenanspruch auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.5. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf der Auftragnehmer die Arbeiten bzw. weitere Lieferungen bis zur Zahlung einstellen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Unsere Lieferungen erfolgen bei einem später vereinbarten Zahlungsziel ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen.

8.2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. An die Stelle der uns gehörenden Ware tritt, wenn diese veräußert wird, der Anspruch des Bestellers gegen den Dritten, der bis zur Höhe unserer gesamten Forderung als abgetreten gilt. Auf Verlangen hat der Besteller uns hierüber unverzüglich die erforderlichen Angaben zu machen, um die Forderungen gegenüber dem Dritten einziehen zu können.

8.3. Die Verarbeitung oder der Einbau der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware erfolgt in jedem Falle für uns. Der Besteller besitzt die verarbeitete oder eingebaute Ware nur als Verwahrer für uns. Diese Bestimmungen gelten insbesondere für den Fall der Verbindung (Einbau).

8.4. Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung des Kaufpreises haben wir das Recht, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dabei entstehende Kosten sowie Wertminderung und Abnutzung gehen zu Lasten des Bestellers.

9. Gewährleistung

9.1. Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesichteten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

9.2. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnung des Bestellers, auf vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei.

9.3. Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels verjähren nach der Regelung des BGB. Die Verjährung beginnt mit Abnahme.

9.4. Wir haften nicht für natürliche Abnutzung, umweltbedingte Beanspruchung und für Schäden, die auf falsche oder mangelhafte Montage Dritter, Bedienung, Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebs- oder Einbauverhältnisse, Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen oder auf sonstiges Verschulden des Bestellers zurückzuführen sind.

9.5. Der Besteller hat die Ware bei Anlieferung oder Abholung zu kontrollieren. Eventuelle Mängel sind zu dokumentieren. Versteckte Mängel sind spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Die spätere Meldung offenkundiger Mängel ist ausgeschlossen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten. Auf Anforderung ist die Ware bei berechtigten Rügen auf unsere Kosten zurückzusenden.

9.6. Bei sämtlichen festgestellten Mängeln besteht für uns zunächst ein Nachbesserungsrecht. Schlägt die Nachbesserung oder nach unserem billigen Ermessen eine Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder – sollte es sich um einen schwerwiegenden Mangel handeln – Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.7. Schadensersatzansprüche sind für den Fall der nur einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Gewährleistung schließt Montage- und Folgekosten aus. Entgangener Gewinn und Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.

9.8. Einschränkungen oder Erweiterungen der Haftung können abweichend hiervon im Einzelvertrag vereinbart werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen ist Bufleben in der Gemeinde Nessetal.

10.2. Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist Gotha.

Bufleben, 24.09.2004

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klatt Metallbau GmbH